FAQ

Im Moment werden keine neuen Städte in das Netzwerk aufgenommen. Das Interessensbekundungsverfahren 2023 ist abgeschlossen.

Städte, Gemeinden und Stadtteile in ganz Deutschland können sich dem Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“ anschließen. Vom 25. September bis zum 24. November 2023 konnten Sie Ihr Interesse bekunden. Das Netzwerk wird bis zu 30 neue Engagierte Städte aufnehmen können. Im Januar 2024 wählt eine Jury die neuen Städte, Stadtteile und Gemeinden aus, die im Februar 2024 neu in das Netzwerk „Engagierte Stadt“ aufgenommen werden.

Engagierte Städte entstehen dort, wo sich überzeugte Menschen aus gemeinnützigen Organisationen, der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen gemeinsam dafür einsetzen, gute Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung vor Ort zu schaffen.

Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen, um eine Engagierte Stadt zu werden? Wie und bis wann können wir am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen? Und was erwartet uns eigentlich als Engagierte Stadt?

Auf dieser Seite haben wir Fragen und Antworten rund um das Interessensbekundungsverfahren für Sie zusammengestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf Sie!

Bewerbungsverfahren  vom 25. September bis zum 24. November 2023. 

  • Laden Sie sich hier das Info-Sheet Engagierte Stadt IBV 2023 mit aktuellen Informationen rund um das Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“ und das Interessensbekundungsverfahren als PDF herunter. Ideal auch zur Weitergabe an Ihre (zukünftigen) Partner*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung oder Wirtschaft. 
  • Hier gelangen Sie zum Online-Formular für das Interessensbekundungsverfahren 2023
  • Mit Rückfragen melden Sie sich bitte bei Elisabeth Schönrock unter mitmachen(at)engagiertestadt.de.

Hier finden Sie eine Übersicht relevanter Fragen – inklusive Antworten

  1. Was sind die Voraussetzungen, um eine Engagierte Stadt zu werden?

    • Die Stadt, die Gemeinde, der Bezirk, der Stadtteil hat 10.000 – 250.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
    • Die Interessensbekundung wird in Kooperation von mindestens drei Partner*innen getragen. Vorausgesetzt wird eine Zusammenarbeit zwischen Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und der kommunalen Verwaltung sowie optional aus der Wirtschaft.
    • Das Bekenntnis zum Selbstverständnis der Engagierten Städte. Dieses steht für die gemeinsamen Werte und Ziele, auf die sich die Engagierten Städte geeinigt haben und es bildet den Markenkern des Netzwerks.
    • Die Verpflichtung zur Nutzung der Marke „engagiertestadt“ mit dem jeweiligen Namen bzw. in Zusammenhang mit einem angepassten, teilnehmerspezifischen Logo.
    • Es gibt eine feste Ansprechperson vor Ort aus einer gemeinnützigen Organisation oder der kommunalen Verwaltung.
  2. In welchem Zeitraum kann ich am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen?

    • Das Interessenbekundungsverfahren 2023 ist offen für Bewerbungen vom 25. September bis zum 24. November 2023.
  3. Zu welchem Zeitpunkt kann ich in das Netzwerk Engagierte Stadt aufgenommen werden?

    • Im Februar 2024 werden neue Städte, Stadtteile und Gemeinden in das Netzwerk aufgenommen.
    • Am 21. Februar 2024 ist eine Auftaktveranstaltung für die neuen Engagierten Städte im Netzwerk geplant.
  4. Was bietet mir eine Teilnahme im Netzwerk Engagierte Stadt?

    • Die Auszeichnung und bundesweite Sichtbarkeit als Engagierte Stadt (inkl. Recht zur Markennutzung).
    • Die Aufnahme in das bundesweite Chancen- und Lernnetzwerk Engagierter Städte.
    • Zugang zu exklusiven Partnerangeboten für Engagierte Städte.
      • Veranstaltungen, Fachtage, Qualifizierungsangebote.
    • Erfahrungsaustausch im Netzwerk:
      (wir behalten uns vor Präsenztreffen in den digitalen Raum zu verlegen)

      • Ein bundesweites Netzwerktreffen mit Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten für zwei Personen plus Bürgermeisterin oder Bürgermeister aus Ihrer Engagierten Stadt.
      • Regionale Treffen Engagierter Städte mit fachlichem Input.
    • Qualifizierungen und Beratung:
      • Die Begleitung durch eine bisherige Engagierte Stadt als Tandempartner/Mentor.
      • Kostenfreie (Online-) Qualifizierungsmaßnahmen
      • kollegiale Beratung durch Ihre Netzwerkpartner*innen
  5. Wie lange läuft die dritte Phase des Programms Engagierte Stadt?

    • Vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2026.
  6. Was gibt es rund um die Städte-Tandempartnerschaft zu wissen?

    • Was ist ein Städte-Tandem?
      • In der Regel besteht ein Tandem aus einer bisherigen Engagierten Stadt der Phasen  I, II + (2015 bis 2020) und einer neuen Engagierten Stadt der Phase Ⅳ.
      • Je nach Bedarf sind aber natürlich auch Varianten möglich. Zum Beispiel: zwei neue Engagierte Städte und eine bisherige Engagierte Stadt.
    • Was ist das Ziel der Städte-Tandems?
      • Das Ziel ist es, Sie beim Start Ihrer Engagierten Stadt mit der Praxisexpertise und Erfahrung langjähriger Engagierter Stadt-Expert*innen zu unterstützen oder aber auch die Entwicklung gemeinsamer Vorhaben im Städte-Tandem.
    • Wie ist ein Städte-Tandem organisiert?
      • Die offizielle Städte-Tandempartnerschaft besteht für 12 Monate.
      • Nach Wohnortnähe und/oder thematischen Arbeitsschwerpunkten.
      • Über die Häufigkeit und Dauer der Treffen bzw. des Austausches entscheiden die Tandempartner*innen, sie organisieren sich selbst.
      • In Vorbereitung auf das Städte-Tandem nehmen neue Engagierte Städte an einem Online-Modul teil.
    • Wie finden sich die Städte-Tandems?
      • Das Programmbüro der Engagierten Stadt unterstützt beim Matching der Städte-Tandems und bietet auch Startqualifizierungen an zur Stärkung und Vernetzung der Tandempartner*innen.
  7. Was erwartet mich bei den Qualifizierungen und der Beratung?

    • Wir bieten Ihnen Begleitung beim Auf- und Ausbau ihres lokalen Netzwerks, der gemeinsamen Definition Ihrer lokalen Ziele und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Lösungen für gute Rahmenbedingungen für Engagement und Beteiligung.
    • Wir vermitteln hilfreiche Methoden durch kostenfreie Workshops, kollegiale Beratung und individuelles Coaching.
      Unser Ziel: Sie erhalten Wissen, Motivation, Handwerkszeug und Unterstützung in der individuellen Strategie- und Prozessentwicklung Ihrer Engagierten Stadt.
    • Wir bieten Ihnen eine Prozessbegleitung, um anspruchsvolle Entwicklungsprozesse und die Bewältigung regionaler Herausforderungen vor Ort durch eine professionelle Unterstützung begleiten zu lassen. 
  8. Kommen Sie zusammen in unserem regionalen und bundesweiten Netzwerk Engagierter Städte

    • Wir bieten Ihnen jedes Jahr attraktive Netzwerk- und Programmangebote.
    • Einmal im Jahr findet ein bundesweites Netzwerktreffen statt, an dem mindestens zwei Personen aus Ihrer Engagierten Stadt teilnehmen können (inkl. Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten), plus Ihre Bürgermeisterin oder Ihr Bürgermeister.
    • Daneben finden in jedem Jahr regionale Treffen statt, bei denen Sie mit weiteren Engagierten Städten aus Ihrem Bundesland oder Ihrer Region zusammenkommen.