Neues für die engagierte Stadt

Bildungsurlaub für Qualifizierung im Ehrenamt

Seit Beginn des neuen Jahres wird in Baden-Württemberg die Bildungszeit um Qualifizierungen im Ehrenamt ergänzt. Das bedeutet, dass sich Beschäftigte für Weiterbildungen in ihrem Ehrenamt an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr freistellen lassen können. Bereits seit Anfang Juli 2015 ist im Südwesten eine Freistellung an bis zu fünf Tagen für Weiterbildungen im beruflichen und politischen Bereich möglich. Durch die Rechtsverordnung, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird das Bildungszeitgesetz nun um Qualifizierungen im Ehrenamt ergänzt. Nähere Informationen zu der neuen Regelung finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx

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