Zum 17. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ aus. Einsendeschluss ist der 24. September 2017.
Den Gewinner/-innen winken Geldpreise in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete BfDT zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule oder in der Freizeit. Wir wollen Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.
Welche Aktivitäten werden ausgezeichnet?
Grundsätzlich sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Gesucht werden:
- übertragbare und nachahmbare zivilgesellschaftliche Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet, die bereits durchgeführt wurden
- Projekte, die sich in den Themenfeldern des BfDT bewegen: Für Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention und gegen Extremismus und Antisemitismus.
- nicht die „einzigartige Aktion“, sondern die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements
In diesem Jahr werden vor allem Projekte gesucht, die sich einsetzen:
- für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, einschließlich der Förderung von Vielfalt und Teilhabe im kommunalen Raum,
- für Radikalisierungsprävention (z.B. gegen Islamismus und Salafismus),
- gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. gegen Antiziganismus, Rassismus, Muslimenfeindlichkeit, Homosexuellenfeindlichkeit),
- gegen Antisemitismus,
- gegen Sexismus.
Die Registrierung zur Teilnahme ist ganz einfach: Das Formblatt für Ihre Anmeldung zum Wettbewerb finden Sie hier. Dort finden Sie auch eine ausführliche Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung führt.
Der Einsendeschluss für die vollständigen Unterlagen ist der 24.09.2017 (Datum des Poststempels!). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.